Das Steueramt informiert:
Die Ihnen zuletzt zugegangenen Grundsteuerbescheide enthielten möglicherweise Angaben zu Fälligkeiten für Folgejahre.
Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025.
Ab 2025 sind keine Zahlungen mehr zu leisten, welche sich auf Grundsteuerbescheide von 2024 oder früher beziehen. Diese Bescheide werden gemäß § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft kraft Gesetzes aufgehoben. Seitens der Gemeindeverwaltung Claußnitz ergeht hier kein gesonderter Aufhebungsbescheid.
Sofern für Ihr Grundstück Grundsteuern auch ab 2025 festzusetzen sind, erhalten Sie in jedem Falle einen neuen Grundabgabenbescheid samt neuer Zahlungsaufforderung.
Sollten Sie Ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundbesitzabgaben einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte per 31.12.2024.
Liegt uns für Ihr Grundstück bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vor, wird dieses grundsätzlich auch für Abbuchungen ab 2025 verwendet. Aus rechtlichen und / oder technischen Gründen kann jedoch in Einzelfällen eine erneute Mandatserteilung erforderlich sein. Bitte prüfen Sie den neuen Grundsteuerbescheid auch dahingehend.
Diese Informationen stehen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform.
Für Fragen zur Berechnung der Grundsteuerwerte steht Ihnen die dafür eingerichtete Hotline des Finanzamtes Mittweida zur Verfügung: 03727 / 987-400.
Bitte beachten Sie auch den vom Staatsministerium der Finanzen veröffentlichten Informationsflyer zur neuen Grundsteuer. Diesen finden Sie auf unserer Website www.claussnitz.de unter „Verwaltung“, „Formulare“.
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